Überweisung

Die physiotherapeutische Behandlung ist in Österreich überweisungspflichtig. Sie müssen also erst einen Arzt aufsuchen, um abzuklären, ob die Indikation zur Physiotherapie gegeben ist. Diese braucht man auch für die Rückverrechnung mit den Kassen.

Nur prophylaktische Behandlungen sind von der Überweisungspflicht ausgenommen.

Verrechnung

Nach Abschluss der Behandlung bekommen Sie eine Rechnung, die einzubezahlen und dann, gemeinsam mit der Überweisung, beim entsprechenden Versicherungsträger einzureichen ist. Prüfen Sie, ob bei Ihrer Versicherung vorab eine Genehmigung durch den Chefarzt verlangt wird.

Terminabsagen

Termine können bis zu 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Spätere Absagen können nicht mehr nachbesetzt werden und werden deshalb verrechnet.